Bootshallenverkauf

Immer wieder kommt es vor, dass ein Mitglied aus privaten Gründen „seine“ Bootshalle „verkaufen“ will. Wie ist dabei vorzugehen ?

Da die Hallen alle dem WSZ gehören und die Mitglieder einen (sehr) langfristigen Pachtvertrag haben, wird einfach dieser Pachtvertrag mit dem neuen Mitglied weitergeführt. Das dazu erforderliche Formular kann <<hier>> heruntergeladen werden. Dieses ist vollständig auszufüllen (insbesondere Unterschriften, Adressen und die Kontonummer) und in doppelter Ausfertigung bei uns abzugeben. Mit der Unterschrift des Vorstandes des WSZ ist dann der neue Pachtvertrag gültig und der Hallenwechsel abgeschlossen !

Ein echter Verkauf der Halle ist nicht möglich. Diese ist Bestandteil des Grundstücks und gehört dem Grundstückseigentümer.

Neue Geschäftsordnung

Wir, als neuer Vorstand des WSZ haben uns eine neue Geschäftsordnung gegeben, in der wir Transparenz groß schreiben möchten!

Lest euch die neue Geschäftsordnung unter folgendem Link durch. 

 

Neue Geschäftsordnung

 

Falls ihr Fragen oder Anregungen habt, freuen wir uns von Euch zu hören!

 

 

Nutzungsgebühren für Gäste

Auf unseren Plätzen (Steg 6 bzw. grün beschilderte Plätze) können Yachten bis 12m Länge festmachen. Vereinzelt gibt es auch größere Plätze (ggf. vorher den Hafenmeister kontaktieren).

Die Gebühren im Jahre 2024 für Gäste betragen:

bis 6m Länge 11 €  (zzgl. Servicepauschale)
bis 8m Länge 14 €  (zzgl. Servicepauschale)
bis 10m Länge 17 €  (zzgl. Servicepauschale)
bis 12m Länge 20 €  (zzgl. Servicepauschale)
über 12m Länge* 1,75 € pro angefangenem Meter  (zzgl. Servicepauschale)

Die Servicepauschale beträgt 2,00 € pro Person und Tag .

*Boote mit einer Länge über 12 m L.ü.A. können nur als Tageslieger längsseits am Steg 6 Außenseite liegen

Die Gebühr für eine Kranung beträgt 100 € (einmal Raus- oder Reinkranen). Für das Maststellen oder -legen fallen zusätzlich 35 € an.

Die weiteren jeweiligen aktuellen Nutzungsgebühren können beim Hafenmeister erfragt werden. Die Bezahlung erfolgt am Kassenautomaten per ec-Karte, Kredit-Karte oder NFC .

Die Gebühren für das Jahr 2025 werden auf der nächsten Hauptversammlung Ende 2023 festgelegt.

Vermietung von Bootshallen

Aus gegebenem Anlass wird nochmals darauf hingewiesen, dass eine Vermietung der gepachteten privaten Bootshallen nur mit Zustimmung des Vorstandes des WSZ zulässig ist. Die Nutzung der Bootshallen darf nur für wassersportliche Zwecke erfolgen, also nicht zur Erzielung von finanziellen Gewinnen. Hintergrund der vertraglichen Regelung ist, dass das WSZ als Verein den Wassersport fördert, gemeinnützig sowie ehrenamtlich arbeitet und deshalb lediglich die anfallenden Kosten umlegt. Diese Form der Förderung des Wassersports darf nicht von einzelnen ausgenutzt werden, um damit Geld zu verdienen.