Wichtig: Bootshallenverkauf

 

Die Bootshallen auf dem Gelände des WSZ können rechtlich gesehen nicht verkauft werden, denn sie sind Eigentum des WSZ. Es ist aber möglich, den sehr langfristig abgeschlossenen Pachtvertrag auf einen Dritten zu übertragen. Dazu gibt es ein  Formular, das per Email (vorstand@wsz-ev.de) angefordert werden kann. Dieses Formular muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet beim Vorstand des WSZ eingereicht werden. Nach einer entsprechenen Prüfung kann dann die Übernahme der Halle (= Vertragsübernahme) efolgen.